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Beitragsordnung des LSV Südwest

gültig ab November 2021

§ 1 Grundlagen und Gültigkeit

Gemäß §6 der Satzung des LEIPZIGER SPORTVEREIN SÜDWEST e.V. erhebt der Verein Beiträge von seinen Mitgliedern. Dieses sind die regelmäßigen Beiträge (Jahresbeitrag), die Aufnahmegebühren sowie erforderlichenfalls außerordentliche Beiträge (Umlagen).

1. Die Grundlagen zur Festlegung der Beiträge ist die zum Haushaltsplan erforderliche Liquidität zur Sicherung des gesamten Sportbetriebes.

2. Können durch - Wegfall von kostenlosen Nutzungsrechten - Kürzung von Zuschüssen - Erhöhung der Kosten des Sportbetriebes die Finanzen absehbar für das Folgejahr durch die bisher gültigen Mitgliedsbeiträge nicht mehr gedeckt werden, sind Beitragserhöhungen zwingend notwendig. Sie werden vom Gesamtvorstand beschlossen. Diese Erhöhungen sind rechtzeitig, in der Regel spätestens bis Ablauf eines Kalenderjahres für das Folgejahr bekannt zu geben. Sollten solche Kostenerhöhungen schon im laufenden Jahr zu Liquiditätsproblemen des Vereins führen, können Umlagen von den Mitgliedern durch Beschluss des Gesamtvorstandes abgefordert werden. Diese Umlagen können jährlich maximal 20% des Jahressockelbeitrages betragen.


§ 2 Zusammensetzung der Beiträge

1. Der Beitrag setzt sich zusammen aus
- Sockelbeitrag (Vereinsbeitrag)
- abteilungsspezifischer Beitrag

2. Der Sockelbeitrag wird eingesetzt für die Vereins- und Mitgliederverwaltung, die Versicherungsleistungen der Mitglieder, die Beitragszahlungen an den Landessportbund und den Stadtsportbund, anteilig für die Zahlung der Übungsleiterentschädigung und unterstützend für ausgewählte Schwerpunkte des Sporttreibens.

3. Der abteilungsspezifische Beitrag wird auf Beschluss der Abteilungsleitung zur Absicherung der zuordenbaren Kosten des spezifischen Sportangebotes erhoben. Die Beschlüsse der Abteilungsleitungen sind dem Vorstand schriftlich zu übermitteln.


§ 3 Höhe der Sockelbeiträg

- Mitglieder ab vollendetem 18. Lebensjahr 19,50 € Quartalsbeitrag
- Mitglieder ab vollendetem 14. Lebensjahr 18,00 € Quartalsbeitrag
- Mitglieder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 16,50 € Quartalsbeitrag


§ 4 Form der Beitragsentrichtung

Die Beitragszahlung ist als Viertel-, Halb-, oder Ganzjahreszahlung möglich. Sie erfolgt über Abbuchung per SEPA-Lastschrift. Die Abbuchungszeiträume sind: Februar, April, Juli und Oktober des laufenden Jahres. Im Falle der Nichtbezahlung zu den angegebenen Terminen erfolgen Mahnungen und die Erhebung von Bearbeitungsgebühren durch die Geschäftsstelle des Vereins. Wird der 2. Mahnung nicht Folge geleistet, wird das betreffende Mitglied durch Beschluss des Gesamtvorstandes entsprechend § 5, Absatz 3 der Satzung des Vereins von der Mitgliederliste gestrichen. Neuaufnahmen in den Verein erfolgen nur bei Einwilligung des Antragstellers in das Lastschriftverfahren.


§ 5 Sonderregelungen

1.a Allen Mitgliedern des Vereins,die aus zwingenden Gründen über ein Jahr nicht am Vereinsleben teilnehmen können, kann eine ruhende Mitgliedschaft auf Antrag gewährt werden. Die zwingenden Gründe sind im Antrag an den Vorstand darzulegen. Der Jahresbeitrag beträgt die Hälfte des Jahressockelbeitrages.

1.b Ist es einem Mitglied nicht möglich am aktiven Sporttreiben teilzunehmen, kann eine passive Mitgliedschaft beantragt werden. Der Jahresbeitrag entspricht mindestens dem der ruhenden Mitgliedschaft, kann jedoch um einen freiwilligen abteilungsspezifischen Beitrag erweitert werden.

2. Durch den Verein und die Abteilungen können Kurse organisiert werden. Hier gelten finanzielle Sonderreglungen. Diese Sonderreglungen müssen in jedem Fall die Kostendeckung der Kurse gewährleisten. Bei Kursen, die durch den Verein organisiert werde, gehen alle Einnahmen dem Verein zu. Werden Kurse von den Abteilungen mit eigenem Aufwand organisiert, erfolgt eine Teilung der Einnahmen (Sockelbeitrag für den Verein und ein Anteil für die Abteilung).

3. Alle Mitglieder des Vereins, die in mehreren Abteilungen Sport treiben, zahlen nur einen Sockelbeitrag und dazu in jeder Abteilung die entsprechenden abteilungsspezifischen Beiträge.

4. Alle Bürger, die unserem Verein als zweiten Verein angehören (Doppelmitgliedschaft), sind zur vollen Beitragszahlung verpflichtet ( Sockel- und abteilungsspezifischer Beitrag).

5. Im Verein kann man förderndes Mitglied sein. Die Höhe des Förderbeitrages sollte mindestens dem Sockelbeitrag entsprechen. In Absprache mit den Abteilungsleitungen kann auch ein höherer Beitrag geleistet werden. (abteilungsspezifischer Beitrag).

6 Alle Ehrenmitglieder, die entsprechend der Satzung von der Beitragszahlung befreit sind, können als fördernde Mitglieder auftreten.


§ 6 Gebühren und Aufnahmemodalitäten

1. Aufnahmegebühren Mit dem schriftlichen Antrag auf Mitgliedschaft in unserem Verein sind Aufnahmegebühren zu entrichten:
- Mitglieder ab vollendetem 18. Lebensjahr 7,50 €
- Mitglieder bis vollendetes 18. Lebensjahr 5,00 €
- Mitglieder bis vollendetes 14. Lebensjahr 5,00 €
Die Aufnahmegebühr wird über SEPA-Lastschrift einmalig eingezogen.

2. Aufnahmemodalitäten Interessenten, die Mitglieder des Vereins werden wollen, haben folgende Unterlagen abzugeben.

• Aufnahmeantrag (bei Minderjährigen mit Unterschrift der gesetzlichen Vertreter)

• Vermerk zur auszuübenden Sportart

• Unterschrift unter die Erklärung und Anerkennung der Satzung und Beitragsordnung (bei beschränkt Geschäftsfähigen durch Unterschrift der gesetzlichen Vertreter)

• „Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch SEPA-Lastschrift“

Der Aufnahmeantrag, die Satzung des Vereins, die Beitragsordnung und das Formular der SEPA-Lastschrift können durch die Abteilungsleitungen ausgegeben werden, stehen aber auch auf der Homepage des Vereins zum Download bereit. Der Aufnahmeantrag und die SEPA-Lastschrift sind in Papierform bei der jeweiligen Abteilungsleitung abzugeben, die sie an die Geschäftsstelle zur Beschlussfassung durch den
Gesamtvorstand weiterleitet.

3. Bearbeitungsgebühr Soweit sich auf Grund eines Verschuldens des Mitgliedes bei der Erhebung der Mitgliedsbeiträge ein zusätzlicher Bearbeitungsaufwand erforderlich macht, so zum Beispiel durch Nichtinformation bei Wechsel der Konten und/oder Geldinstitute, bei nicht ausreichender Deckung des Kontos etc. ist der Verein berechtigt, für jede abzuklärende Buchung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von
4,- € zu erheben. Weitere Ansprüche auf Schadenersatz, bleiben davon unberührt.

4. Neben der Pauschale für den erhöhten Bearbeitungsaufwand sind dem Verein durch das Mitglied auf jeden Fall die vom jeweiligen Kreditinstitut im Zusammenhang mit der Buchung dem Verein in Rechnung gestellte Kosten zu erstatten.

5. Bürger, die die Voraussetzungen für den Erhalt des „Leipzig-Pass“ oder „Familien-Pass“ erfüllen und diesen in Der Geschäftsstelle vorweisen können, erhalten 50% bzw. 30% Beitragsermäßigung.

Denny Hettrich
1. Vorsitzender

Beitragsordnung als Download (PDF)

Adresse

Leipziger Sportverein Südwest e.V.
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04229 Leipzig
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